Wir haben auf das E-Rezept (welches seit dem 1.1.2024 Pflicht ist) umgestellt!

Was bedeutet das für Sie?

Für PrivatpatientInnen ändert sich nichts. Sie bekommen das Rezept in Papierform.

Für gesetzlich Versicherte gilt:

Die bisher als Unterschrift getätigte Freigabe erfolgt nun auf elektronische Weise. Sie können Ihre Medikamente unter Vorlage der Versichertenkarte in der Apotheke erhalten. Hilfsmittel und beispielsweise BZ-Teststreifen gibt es weiterhin auf Papierrezept.

Grünes Rezept: ebenfalls per E-Rezept

BTM-Rezept: weiterhin in Papierform in der Praxis

Bitte beachten Sie auch, dass eine Ausstellung der Rezepte nur möglich ist, wenn Sie in diesem Quartal Ihre Versichertenkarte in der Praxis vorgelegt haben. Sinnvoll ist es, wenn Sie die Versichertenkarte immer mit sich mitführen, wie den Personalausweis oder die Bankkarte, zumal Sie die Versichertenkarte auch in der Apotheke zur Ausgabe der mit E-Rezept verbundenen Medikamente benötigen!