Wenn Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten eine Untersuchung oder eine Behandlung vorschlagen, die nicht zu den Leistungen der Krankenkassen gehört, müssen die Patientinnen und Patienten selbst dafür zahlen und sie bekommen das Geld in der Regel auch nicht erstattet.
Solche Leistungen werden als Selbstzahlerleistungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL – bezeichnet. Auch wenn die Krankenkassen sie nicht zahlen, können Selbstzahlerleistungen durchaus sinnvoll sein.
Bei bestehenden Fragen steht das Praxisteam zur Verfügung.